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Freiwillige Feuerwehr Pulheim. Jederzeit für Ihre Sicherheit.
24 Stunden. 7 Tage die Woche. 365 Tage im Jahr. 
 

Herzlich Willkommen!

Auf den nachfolgenden Seiten erfahren Sie alles rund um die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Pulheim.
Neben Einsatzberichten und Neuigkeiten erfahren Sie hier auch etwas über die Technik und die Organisation der Feuerwehr Pulheim. Außerdem haben wir im Bereich Wissenswertes wichtige Bürgerinformationen für Sie bereitgestellt.
 
 
Aktuelle Neuigkeiten und Pressemitteilungen

Unwetterwarnung

Hier finden Sie die aktuellen Unwetter-Warnungen der Stadt Pulheim.

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Warnmeldungen  

Rauchmelder

Screenshot_2020-05-23_Rauchmelder_-_Bilder_und_Stockfotos_-_iStock.pngDas gefährliche am Feuer ist der Brandrauch. Zwei Drittel der Brandopfer werden im Schlaf vom Feuer überrascht. Um die Bewohner im Brandfall frühzeitig zu warnen, kommen Rauchmelder zum Einsatz. Durch ein lautes akkustisches Signal wird der Bewohner im Brandfall vor den giftigen Rauchgasen gewarnt. Bei Auslösung des Alarms bleiben Ihnen 120 Sekunden um sich in Sicherheit zu begeben. Rauchmelder sind in allen Bundesländern Pflicht. Achten Sie beim Kauf auf das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder mit Q haben eine festverbaute 10-Jahres Batterie, sind nach festgelegten Standards geprüft und bieten damit eine hohe Sicherheit.

 

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Nordrhein-Westfalen:
  • für Neu- und Umbauten: seit 01.04.2013
  • für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis 31.12.2016
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
  • In allen Schlafräumen und Kinderzimmern
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Wer muss Rauchmelder installieren?
  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):
  • Ab 01.01.2019 ändert sich die Landesbauordnung wie folgt, so dass der Eigentümer die Wartung übernehmen kann:
    Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat die unmittelbare besitzhabende Person sicherzustellen, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

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