Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)

Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz der Bevölkerung vorbeugende und abwehrende Maßnahmen zu gewährleisten.

§ 1 Ziel und Anwendungsbereich
§ 2 Aufgabenträger
§ 3 Aufgaben der Gemeinden
§ 4 Aufgaben der Kreise
§ 5 Aufgaben des Landes
§ 6 Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf dem Rhein
§ 7 Arten
§ 8 Berufsfeuerwehren
§ 9 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
§ 10 Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
§ 11 Leitung der Freiwilligen Feuerwehr
§ 12 Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeisterinnen und Bezirksbrandmeister
§ 13 Kinderfeuerwehren, Jugendfeuerwehren
§ 14 Pflichtfeuerwehren
§ 15 Betriebsfeuerwehren
§ 16 Werkfeuerwehren
§ 17 Verbände der Feuerwehren
§ 18 Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen
§ 19 Regieeinheiten
§ 20 Dienstpflichten, Freistellung
§ 21 Lohnfortzahlung, Verdienstausfall
§ 22 Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung, Ersatz von Schäden
§ 23 Einsatz im Rettungsdienst
§ 24 Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
§ 25 Brandschutzdienststelle
§ 26 Brandverhütungsschau
§ 27 Brandsicherheitswachen
§ 28 Einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst
§ 29 Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen, von denen besondere Gefahren ausgehen
§ 30 (Fn 2) Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
§ 31 Externe Notfallpläne für bergbauliche Abfallentsorgungseinrichtungen
§ 32 Ausbildung, Fortbildung und Übungen
§ 33 Einsatzleitung
§ 34 Befugnisse der Einsatzleitung
§ 35 Grundsätze für das Krisenmanagement
§ 36 Krisenstab bei Großeinsatzlagen und Katastrophen
§ 37 Einsatzleitung bei Großeinsatzlagen und Katastrophen
§ 38 Auskunftsstelle
§ 39 Gegenseitige und landesweite Hilfe
§ 40 Auswärtige Hilfe
§ 41 Vermeidung von Gefahren
§ 42 Meldepflicht
§ 43 Hilfeleistungspflichten
§ 44 Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer
§ 45 Entschädigung
§ 46 (Fn 3) Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 47 Datenübermittlung
§ 48 Einschränkung von Grundrechten
§ 49 Bußgeldvorschriften
§ 50 Kostenträger
§ 51 Kosten der anerkannten Hilfsorganisationen, Zuwendungen des Landes
§ 52 Kostenersatz
§ 53 Aufsichtsbehörden
§ 54 Unterrichtungs- und Weisungsrechte
§ 55 Zuständigkeiten anderer Behörden
§ 56 Verordnungs- und Satzungsermächtigungen
§ 57 Anhörung von Verbänden
§ 58 Übergangsbestimmungen
§ 59 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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