Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist eine Behörde des Bundes und im Bundesinnenministerium angesiedelt.

Aufgaben

Das Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) definiert die Aufgaben des BBK:

Das Bundesamt nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe wahr, die ihm durch das Zivilschutzgesetz oder andere Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze übertragen werden.

Nach § 1 Abs. 2 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) gehören zum Zivilschutz folgende Aufgaben:

  • Selbstschutz
  • Warnung der Bevölkerung
  • Schutzbau
  • Aufenthaltsregelung
  • Katastrophenschutz
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut (hierzu betreibt das BBK im Barbarastollen bei Oberried einen zentralen Bergungsort)

Diese Aufgaben werden in fünf Abteilungen wahrgenommen:

  • Krisenmanagement
  • Risikomanagement, Internationale Angelegenheiten
  • Foschung und Technik, Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz
  • Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz
  • Zentrale Dienste

Kontakt