Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist eine Behörde des Bundes und im Bundesinnenministerium angesiedelt.
Aufgaben
Das Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) definiert die Aufgaben des BBK:
Das Bundesamt nimmt Aufgaben des Bundes auf den Gebieten des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe wahr, die ihm durch das Zivilschutzgesetz oder andere Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze übertragen werden.
Nach § 1 Abs. 2 Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) gehören zum Zivilschutz folgende Aufgaben:
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Diese Aufgaben werden in fünf Abteilungen wahrgenommen:
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